Kraftfahrzeuge, die mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet sind, befinden sich in Deutschland weiter auf dem Vormarsch. Mittlerweile sind die Fahrzeuge von sehr vielen Markenherstellern vom Kleinstwagen bis zum Luxus-SUV erhältlich. Wie Kraftfahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor müssen E-Autos ebenfalls versichert werden. Dies gilt es beim Abschluss einer Versicherung bei E-Autos zu beachten.
Wie teuer ist ein E-Auto im Unterhalt?
Für viele Fahrer von Benzinern und Dieselfahrzeugen sind das Umweltbewusstsein und die hohen Unterhaltskosten die wichtigsten Kriterien für den Umstieg auf ein E-Auto. Da stellt sich für viele Autofahrer die Frage, ob ein elektrisch angetriebenes Auto tatsächlich günstiger ist. Obwohl durch die Inflation und den Krieg in der Ukraine die Preise für Strom gestiegen sind, schneiden Elektroautos immer noch besser ab als Fahrzeuge, die mit Diesel oder Benzin angetrieben werden. Die Energiekosten lassen sich an einem einfachen Beispiel berechnen:
Ein Benziner, der einen durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch von etwa 6,5 Liter auf 100 km hat, verbraucht bei einem Benzinpreis von circa 1,90 Euro in etwa 12 Euro. Beim etwas teureren Dieselpreis und einem Verbrauch von knapp 6 Liter pro 100 km sind es circa 13 Euro. Wer ein E-Auto mit einem Verbrauch von etwa 20 kWh auf 100 km fährt, verbraucht bei einem Strompreis von durchschnittlich 37 Cent pro kWh nur 7,40 Euro. Aufs Jahr gerechnet ist das E-Auto alleine bei den Energiekosten circa 945 Euro günstiger als ein Benziner. Beim Vergleich mit einem Diesel sind es sogar mehr als 1100 Euro. Zusätzlich punktet das E-Auto mit niedrigeren Wartungskosten und ist außerdem von der Kfz-Steuer befreit.
Worauf gilt es zu achten, wenn man ein E-Auto versichern möchte?
Die Elektroauto-Versicherung unterscheidet sich im Grunde genommen nicht sehr von der Versicherung für einen Verbrenner. Für die E-Autos werden von den verschiedenen Versicherungsgesellschaften Haftpflichtversicherungen sowie die freiwilligen Teil- und Vollkaskoversicherungen angeboten. Wer sich beim Kauf eines Elektroautos für ein Fahrzeug aus dem höheren Preissegment entscheidet, sollte eine Kaskoversicherung abschließen und folgendes beachten:
Die guten Kfz-Versicherungen bieten in den ersten 24 Monaten die sogenannte Neupreisentschädigung an. Einige Versicherer leisten sogar für einen Zeitraum von 36 Monaten. Kommt es in dieser Zeit zu einem Totalschaden am Fahrzeug, erhält der Eigentümer die Kosten erstattet, die er für ein neues Fahrzeug aufwenden müsste. Bei einem geleasten E-Auto ist eine GAP-Deckung (Guaranteed Asset Protection) sinnvoll. Entsteht bei einem Unfall ein Totalschaden oder wird das Fahrzeug gestohlen, schließt die Versicherung die Lücke zwischen dem Leasing-Restwert und dem tatsächlichen Restwert des Fahrzeugs. Diesen Betrag muss der Leasingnehmer ansonsten aus der eigenen Tasche bezahlen.
Muss der Akku des E-Autos mitversichert werden?
Wird für das Elektroauto eine Kaskoversicherung abgeschlossen, ist der Akku im Normalfall mitversichert. Die Versicherung trägt entstehende Kosten bei Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl oder einem Totalschaden am Akku. Nur der Verschleiß des Akkus ist bei den sogenannten All-Risks-Versicherungen ausgeschlossen. Auch wenn viele Kosten übernommen werden, ist es immer sehr wichtig, das Kleingedruckte in den Versicherungsverträgen zu lesen. Fehlerdiagnosen bei einem Ausfall des Akkus oder auch die Entsorgungskosten für die Batterie sind Leistungsmerkmale, die gerne ausgeschlossen werden. Eigentümer von Elektroautos, respektive Versicherungsnehmer sollten daher immer gezielt nachfragen, welche Leistungen mitversichert sind. Sind die zuletzt genannten Leistungen eingeschlossen, gibt es auch keine Probleme, wenn es zu Kurzschluss- und Verbissschäden kommt. Auch Schäden am Hochvoltkabel werden dann von den Versicherungsgesellschaften übernommen.
Was ändert sich Anfang des Jahres 2023 für Autofahrer bzw. Eigentümer von E-Autos?
Zum Anfang des Jahres 2023 haben sich die Prämien für Elektrofahrzeuge geändert. Wer sich ein E-Auto für einen Kaufpreis ab 40.000 Euro zulegt, erhält anstatt 6.000 Euro nur noch 4.500 Euro. Händler zahlen 2.500 Euro. Bei einem Kaufpreis bis zu 65.000 Euro sind anstatt 5.000 Euro nur noch 3.000 Euro erhältlich. Die Händler leisten eine Zuzahlung von 1.500 Euro. Nach dem neuen Fördergesetz sind die Fördergelder nur noch für Privatpersonen erhältlich.
Resümee
Die Versicherungen für Elektroautos und Verbrenner haben nicht so große Unterschiede wie gedacht. Wichtig für die Eigentümer sind der Schutz des Akkus und der Elektronik. Das Kleingedruckte in den Versicherungspolicen sollte nicht vernachlässigt werden. Das Nachfragen nach verschiedenen Leistungen kann sehr hilfreich sein. Der Staat nimmt sich ab 2023 bei Prämienzahlungen für E-Autos etwas zurück.
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