
Bei Abschluss einer Autoversicherung wird in aller Regel festgelegt, wie viele Kilometer im kommenden Jahr voraussichtlich gefahren werden. Anhand dessen wird die Höhe der Versicherungsprämie ermittelt, weshalb Sie bei Überschreitung dieser Grenze von Ihrer Versicherungsgesellschaft erneut zur Kasse gebeten werden können. Doch wie streng sehen Versicherungen das Überschreiten der Fahrleistung?
So viel fahren die Deutschen im Schnitt
Im Jahr 2020 betrug die durchschnittliche jährliche Fahrleistung rund 13.700 Kilometer. Das entspricht in etwa dem gesamten Autobahnnetz in Deutschland. Wer im Jahr weniger als 6.000 Kilometer mit seinem Pkw zurücklegt, gilt als Wenigfahrer. Vielfahrer hingegen sind mit mehr als 20.000 Kilometern deutlich länger auf den Straßen unterwegs. Der durchschnittliche Fahrer bewegt sich damit ziemlich genau in der goldenen Mitte.
Kilometerklassen in der Übersicht
Für gewöhnlich nutzen viele Versicherungen sogenannte Kilometerklassen, um Autofahrer entsprechend einzustufen. In den meisten Fällen sind diese wie folgt gestaffelt:
- Klasse 1: bis 6.000 km (jährliche Fahrleistung)
- Klasse 2: 6.001 bis 9.000 km
- Klasse 3: 9.001 bis 12.000 km
- Klasse 4. 12.001 bis 15.000 km
- Klasse 5: 15.001 bis 20.000 km
- Klasse 6: 20.001 bis 25.000 km
- Klasse 7: 25.001 bis 30.000 km
- Klasse 8: ab 30.001 km
Hintergrund dieser Einordnung ist, dass Vielfahrer für die Autoversicherung ein höheres Unfallrisiko darstellen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Kilometerklasse 1 zwangsläufig die günstigste ist, denn wenig zurückgelegte Kilometer lassen auf eine geringere Fahrpraxis schließen. Wer sich als „durchschnittlichen Fahrer“ einschätzt, könnte sich demnach in Klasse 3 oder 4 einstufen lassen.
Fahrleistung überschritten – welche Konsequenzen drohen?
Für das Überschreiten der jährlichen Kilometergrenze hat jede Autoversicherung einen gewissen Kulanzspielraum. Ein paar Kilometer mehr auf der Anzeige sind daher meist folgenlos. Übersteigen Sie Ihre Fahrleistung um 10 bis 15 Prozent, kann jedoch eine Nachzahlung fällig werden, auch eine Neuberechnung Ihres Versicherungsbeitrages ist möglich. Bei extremer Übertretung des Kilometerstands drohen sogar Vertragsstrafen.
Fahrleistung unterschritten – Beiträge zurückfordern?
Fahren Sie spontan weniger als in den Jahren zuvor und unterschreiten zum Ende des Abrechnungszeitraums die festgelegten Kilometer, könnten Sie zu viel gezahlte Beiträge erstattet bekommen. Melden Sie dies in jedem Fall Ihrer Versicherung, ein Anspruch auf Rückerstattung besteht allerdings nicht. Sollte jedoch absehbar sein, dass Sie dauerhaft weniger fahren werden als angegeben, könnte sich eine Neuberechnung für Sie lohnen.
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